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Stadt Wesseling

Städtische Zuschüsse für Karitatives und Soziales

Beschreibung

Die Stadt Wesseling fördert im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Freizeitmaßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen oder auch Einzelpersonen, die sich im karitativen und sozialen Bereich mit dem Ziel engagieren, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, langfristig zu verbessern. Antragsschluss für das laufende Haushaltsjahr ist jeweils der letzte Ferientag der Sommerferien.

Die Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich aus den Förderrichtlinien. Danach müssen alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und der Unterstützung durch andere genutzt werden und eine angemessene Eigenleistung des Vereins erbracht werden. Außerdem muss der Verein seinen Sitz in Wesseling haben und mehr als 50% Wesselingerinnen und Wesselinger als Mitglieder haben. Ausdrücklich nicht gefördert werden bundes- oder landesweit tätige Sozialverbände.

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