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Stadt Wesseling

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder  Wohngeld (Öffnet in einem neuen Tab) beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Auch wer Leistungen nach dem  Asylbewerberleistungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

  • dem Gesetz über die  Grundsicherung (Öffnet in einem neuen Tab) für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
  • dem Gesetz über die Sozialhilfe, Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Erläuterungen und Hinweise

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