Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Bauvoranfrage und Vorbescheid (§ 77 BauO NRW)*

Beschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann zu Fragen der Bebaubarkeit eine Bauvoranfrage gestellt werden. Das ist immer dann empfehlenswert, wenn ein Vorhaben nicht innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder stark von der umliegenden Bebauung abweicht.

Der Vorbescheid gibt Auskunft darüber, ob das Vorhaben grundsätzlich realisiert werden kann. Er ist rechtsverbindlich, behält drei Jahre seine Gültigkeit und kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)