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Stadt Wesseling

Genehmigungsfreistellung / Freistellungsverfahren*

Beschreibung

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes (wenn Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten sind) und wenn die Erschließung gesichert ist, bedarf es zur Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude unter bestimmten Umständen keiner Baugenehmigung.

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