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Stadt Wesseling

Straßenbaubeiträge**

Beschreibung

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die in der Vergangenheit gebaut wurden, sind zu ihrer Verkehrssicherheit in gutem Zustand zu halten; ebenso die Anschlüsse an die notwendigen Ver- und Entsorgungsnetze (Wasserversorgung, Kanalisation, Strom, Gas usw.) Jedoch altern auch sie, und ihre "Sanierung" nach langer Nutzungszeit, oder aber auch eine Verbesserung wird notwendig. Zur Mitfinanzierung dienen auch die Straßenbaubeiträge.

Grundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind der § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und die Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen.

Straßenbaubeiträge werden erhoben von den durch die Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen betroffenen Grundstücken bzw. deren Eigentümern.

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