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Stadt Wesseling

Werbeanlagen und Hinweisschilder*

Beschreibung

Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Werbeanlagen sind in der Regel ab einer Größe von mehr als 1,0 m² genehmigungspflichtig, sofern in der Bauordnung NRW nichts anderes geregelt ist.

In vielen Gebieten sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig. Auskunft erteilt Ihnen die Bauaufsicht.

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