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Stadt Wesseling

Ökokonto

Beschreibung

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen und bei der Realisierung von Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich treten i.d.R. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ein, die ausgleichspflichtig sind. Können die Eingriffe nicht durch entsprechende Maßnahmen am Eingriffsort selbst ausgeglichen werden (z.B. durch die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern), ist auch eine Kompensation an anderer Stelle im Stadtgebiet möglich.

Durch ein Ökokonto ergibt sich die Möglichkeit, Flächen bereits im Vorfeld etwaiger Eingriffe ökologisch aufzuwerten und bei späteren Bauleitplanungen oder Vorhaben rechnerisch in Ansatz zu bringen. Das Ökokonto der Stadt Wesseling befindet sich derzeit im Aufbau.

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