Beschreibung
Das Amt für Stadtentwicklung ist für die Durchführung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) zuständig, welche die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorbereitet. Darüber hinaus berät der Bereich Bauwillige und Investoren und prüft geplante Bauvorhaben auf ihre planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit.
Weitere für die Stadtplanung relevante Themen können der nachfolgenden Übersicht "Produkte und Dienstleistungen" entnommen werden.