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Stadt Wesseling

Lärmaktionsplan

Beschreibung

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde im Jahre 2002 ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung geschaffen. Eine umfangreiche Lärmkartierung in allen Mitgliedsstaaten ermöglicht dabei die Identifizierung von Lärmschwerpunkten. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in Stufen.

In Wesseling liegen Berichte zur 1., 2. und 3. Stufe der Lärmaktionsplanung vor. Im Fokus stehen hierbei die Lärmauswirkungen der Autobahn A 555, der L 184/Brühler Straße und der Stadtbahntrasse.

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