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Stadt Wesseling

Heiraten

Beschreibung

Die Eheschließung ist bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit.

Heiraten können Sie jedoch in jedem deutschen Standesamt; sofern Ihre Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt erfolgen soll, setzten Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Wesseling dorthin gesandt werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen.

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss.

Erläuterungen und Hinweise

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