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Stadt Wesseling

Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Seveso-III-Richtlinie

Beschreibung

Die Stadtentwicklung Wesselings ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eng mit der Entwicklung der chemischen und petrochemischen Industrie verbunden. Über die Jahrzehnte hinweg ist eine Gemengelage entstanden, die durch ein dichtes Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen gekennzeichnet ist. Die Unternehmen der Chemie- und Raffinerieindustrie verarbeiten in ihren Betriebsbereichen in Wesseling verschiedene Stoffe, die unter die sogenannte "Seveso-III-Richtlinie" des Europäischen Parlaments und des Rates fallen.

Nach Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten langfristig dem Erfordernis Rechnung zu tragen, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betriebsbereichen einerseits und schutzbedürftigen Gebieten und Nutzungen i. S. d. Richtlinie andererseits, ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Anforderungen des Artikels 13 in ihren Flächenpolitiken zu berücksichtigen.

Die Bauleitplanung ist das zentrale flächenbezogene Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Die Stadt Wesseling als Trägerin der Planungshoheit hat sowohl bei der aktuell begonnenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet als auch bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen für einzelne Plangebiete dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie sachgerecht berücksichtigt und umgesetzt werden.

Um die erforderlichen fachtechnischen Grundlagen zu erhalten, hat die Stadt Wesseling die TÜV Nord Systems GmbH (TÜV Nord) mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Gutachtens für das Stadtgebiet Wesseling unter dem Gesichtspunkt der Seveso-III-Richtlinie beauftragt.

Auf Grund der historisch gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie betreffen die durch das TÜV-Gutachten ermittelten angemessenen Sicherheitsabstände weite Teile des Stadtgebietes (ca. 70 %).

In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen ist eine tragfähige Stadtentwicklungskonzeption notwendig, um sowohl den langfristigen Anforderungen des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie als auch dem Erfordernis zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt Wesseling als Mittelzentrum und attraktiver Wohnstandort Rechnung zu tragen.

Die Stadt Wesseling hat, aufbauend auf den Ergebnissen des TÜV-Gutachtens und ihren übergeordneten Entwicklungszielen, ein Städtebauliches Entwicklungskonzept zum Umgang mit der Seveso-III-Thematik in der Stadtentwicklung erarbeitet.

Der Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Fassung 2018) soll ausgewogene Handlungsspielräume für die künftige Stadtentwicklung aufzeigen und als Leitbild und Abwägungsgrundlage für die künftige Bauleitplanung und Vorhabengenehmigung innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände dienen.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf (Fassung 2018) ist abgeschlossen; derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Diese, einschließlich der Abwägungsvorschläge, und die Schlussfassung des Konzeptes werden dem Rat der Stadt Wesseling vorgelegt.

Mit dem Beschuss als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch durch den Rat der Stadt Wesseling soll dieses Konzept einen wesentlichen Beitrag zur planerischen Abwägung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Erarbeitung von Bebauungsplänen leisten.

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