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Stadt Wesseling

Grundstücksbebauung / Grundstücksnutzung

Beschreibung

Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder einer Nutzungsänderung richtet sich danach, ob diese(s)

  • im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (§ 30 BauGB),
  • im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes (§ 33 BauGB),
  • im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder
  • im Außenbereich (§ 35 BauGB) realisiert werden soll.

Der Bereich Stadtplanung informiert Sie gerne darüber, welche Rechtsgrundlage für ein Vorhaben relevant ist. Darüber hinaus stehen Ihnen das Planungsinformations- und Beteiligungssystem und der Stadtplandienst für Auskunftszwecke zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise

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